Wie finanziert sich die Kirche und
wozu braucht sie unser Geld?
Die Kirchensteuer
Mit der Lohn- und Einkommensteuer ziehen die Finanzämter bei Mitgliedern der evangelischen Kirche die Kirchensteuer in Höhe von 8% der Lohn- oder Einkommensteuer (in BW und Bayern) ein und leiten das Geld an die evangelische Kirche weiter. Die Landeskirche finanziert daraus z.B. die Besoldung der Hauptamtlichen, die Diakonie, Telefon- und Krankenhausseelsorge, Erhalt und Neubau von kirchlichen Gebäuden und vieles mehr.
Etwa 40% der Kirchensteuereinnahmen fließen in die Gemeindearbeit (die Besoldung von Pfarrerinnen und Pfarrern und der anderen Hauptamtlichen ist darin enthalten).
Was macht die Gemeinde mit dem Geld?
Alle Aufgaben und Angebote der Gemeinde, die Sie auch auf diesen Seiten finden müssen finanziert werden: die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senioren, der Konfirmandenunterricht und die Aktivitäten mit den Konfirmanden, kleinere Instandsetzungen der Gebäude, Büromaterial, Kerzen, der Altarschmuck, die Kirchenmusik, der Kirchenchor, das Gemeindeblatt Binde-Strich und vieles mehr.
Nur ein Beispiel: Als in der Corona-Epidemie die Seelsorgearbeit in den Alten- und Pflegeheimen wegen Kontaktbeschränkungen nahezu unmöglich wurde, hat die schnelle Beschaffung von Tablet-Computern ermöglicht, die Heime zumindest online geistlich zu betreuen. Nur durch Spenden wurde diese Anschaffung ermöglicht.
Das Familienzentrum und damit die von der Gemeinde betriebenen Kindergärten werden von der Stadt Buchen weitgehend finanziert, trotzdem fließt jährlich eine Summe im höheren fünfstelligen Bereich aus dem Gemeindehaushalt zur Kostendeckung in die Kindergärten.
Die evangelische Kirchengemeinde Buchen ist auf Ihre Spenden angewiesen; die Zuführungen der Landeskirche und vom Staat decken die notwendigen Aufwendungen der Gemeinde bei weitem nicht.
Spenden erhält die Gemeinde durch das Opfer im Gottesdienst und bei kirchlichen Feiern sowie durch freie oder zweckgebundene Zuwendungen.
Auch für das Opfer und die Kollekte im Gottesdienst können Sie eine Spendenbescheinigung bekommen: Sie kaufen im Pfarramt Spendenbons zu 1, 2 oder 5€, die Sie sonntags in die Kollekte geben können und bekommen für die Kaufsumme eine Spendenbescheinigung für die Steuererklärung.
Die Verwendung der freien Spenden und der Gemeindekollekte wird demokratisch und transparent durch den KGR entschieden.
Alle Spenden an uns sind steuerlich absetzbar; bis zur Summe von 300€ reicht ab 1.1.2021 der Überweisungsbeleg, darüber hinaus bekommen Sie gerne eine Spendenbescheinigung.
Wozu ist das Kirchgeld notwendig?
Das „besondere Kirchgeld“ fällt bei Gemeindegliedern an, die in glaubensverschiedenen Ehen leben, selbst aber nicht einkommensteuerpflichtig sind. Näheres finden Sie unter
www.ekiba.de/geld-spenden/kirchensteuer/besonderes-kirchgeld/
Weitere Informationen zur Finanzierung von Kirche und Gemeinden finden Sie unter
oder in der Broschüre „Was Sie uns anvertrauen“, die Sie im Pfarramt bekommen oder hier herunterladen können:
Herzlichen Dank, dass Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen!